Bildungsberatungsstelle für Bildungsprämie

  Die erste Förderperiode der Bildungsprämie endete am 30.11.2011. Die VHS Weimar als Beratungsstelle hat im Zeitraum Februar 2009 bis November 2011 über 370 Beratungen durchgeführt. 
 
 Ab sofort können wir wieder beraten. Die zweite Förderperiode wird am 30.11.2013 enden, die Förderbedingungen haben sich allerdings deutlich geändert, bitte nehmen Sie die vorab die wichtigsten Änderungen zur Kenntnis:

  • Es gibt nur noch einen Prämiengutschein für die gesamte Förderperiode pro Person.
  • Sie müssen durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sein - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
  • Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro
     – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es
     bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. 

Die Bildungsprämie kann ausschließlich für die berufliche Fortbildung eingesetzt werden!
 
 Wer Interesse an einer Förderung für berufliche Weiterbildung hat und sich weiter informieren möchte kann das unter folgender URL tun: http://www.bildungspraemie.info/


Ansprechpartner

Für Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gisela Kottwitz
Tel.: 03643-88580
Fax: 03643-8858-85
g.kottwitz(at)vhs-weimar.de

Birgit Rogahn
Tel.: 03643-88580
b.rogahn(at)vhs-weimar.de