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23110307

Die Betreuungsrechtsreform 2023
Vortrag

Was passiert, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat oder diese nicht greift? Dann bestellt das Betreuungsgericht eine/n rechtliche/n Betreuer/-in.
Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 sollen die Rechte betreuter Menschen gestärkt werden und nur noch nachrangig durch die Vertretung des Betreuenden geregelt werden. Die Berücksichtigung der Wünsche und eigenen Vorstellungen der betreuten Menschen soll durch die Methode der unterstützten Entscheidungsfindung dazu führen, die Handlungsautonomie für die Betreuten zu ermöglichen wieder herzustellen, oder den mutmaßlichen Willen zu ergründen und danach zu handeln. Zusätzlich wird eine gesetzliche Vertretungsvollmacht naher Angehöriger in Einzelfällen erstmals im deutschen Recht eingeführt, ohne dass eine Betreuung bestellt werden muss.
Alle Neuregelungen für schon bestehende und neu einzurichtende Betreuungen, wie geänderte Berichts- und Rechnungslegungspflichten, Grundsätze der Betreuungsführung und Zusammenarbeit mit Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde und Betreuungsverein werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen erläutert.
Der Betreuungsverein e.V. Weimar informiert mit dieser Veranstaltung ehrenamtliche Betreuer/-innen. Für dieses besondere Ehrenamt, welches mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung von 425 Euro pro Fall nicht unattraktiv ist, sind neue Interessierte willkommen. Der Betreuungsverein e. V. Weimar vermittelt ehrenamtliche Betreuungen und übernimmt die Vertretungsbetreuung sowie die Beratung und Unterstützung der Ehrenamtlichen.

Kurs abgeschlossen

Kursort

R. 304

Graben 6
99423 Weimar


Termine

Datum
1. Termin am 22.03.2023
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Graben 6, vhs-Haus 1, R. 304