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24210307

Die Patientenverfügung
Vortrag

Für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit kann jeder erwachsene Mensch schriftlich festlegen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a BGB Patientenverfügung). Damit kann jeder erwachsene Mensch selbst bestimmen (Patientenautonomie), inwieweit er oder sie bei welcher Erkrankung oder in welchem Stadium einer Erkrankung wie behandelt bzw. nicht mehr medizinisch behandelt werden möchte. In Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer rechtlichen Betreuung ist der/die Bevollmächtigte oder der/die Betreuer/-in an den in der Patientenverfügung geäußerten Willen gebunden, ebenso die behandelnden Ärzte. Inhalt, Aufbewahrung und Aktualisierung sowie der Umgang mit weitreichenden, das Lebensende betreffenden Verfügungen wie Behandlungsabbruch werden thematisiert.

Um Voranmeldung wird gebeten.


Kursort

R. 304

Graben 6
99423 Weimar


Termine

Datum
1. Termin am 30.10.2024
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Graben 6, vhs-Haus 1, R. 304