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24210306

Vorsorgende Verfügungen: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vortrag

Jeder erwachsene Mensch kann für den Fall der eigenen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit bei Unfall oder Krankheit durch eine Vorsorgevollmacht für seine rechtliche Vertretung vorsorgen. Man muss es nur tun: Die Auseinandersetzung mit dem Thema ist der erste Schritt. Für den Fall, dass eine Vertretung notwendig wird, kann bestimmt werden, wer einen wie und in welchem Ausmaß vertreten soll. Dies gilt für Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthalts- und Wohnungsfragen, Behörden-, Steuer- und Versicherungsangelegenheiten sowie Vermögensfragen und für alle weiteren zu regelnde Dinge.

Die Inhalte der Vorsorgevollmacht, auch die Form, die Beglaubigung, Beurkundung, Hinterlegung sowie die Beratung werden Inhalt der Veranstaltung sein. Das Muster des Bundes- und Landesjustizministeriums kann ganz praktisch zur Erstellung einer umfänglichen Vorsorgevollmacht genutzt werden. Die Teilnehmenden bekommen eine ausführliche Broschüre über das Thema.

Um Voranmeldung wird gebeten.


Kursort

R. 304

Graben 6
99423 Weimar


Termine

Datum
1. Termin am 16.10.2024
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Graben 6, vhs-Haus 1, R. 304