Im Februar 2020 hat das BVerfG den § 217 des StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe) für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da es das grundgesetzlich verankerte Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. 75 Prozent der Deutschen befürworten Sterbehilfe; es bestehen aber bei den meisten erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage. Informationen zu diesem Thema gibt Ihnen dieser Vortrag.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation und anschließendes Informationsgespräch mit DGHS-Vertreterin
26.03.2026
17:00 - 18:30 Uhr
Goetheplatz 11, Jugend- und Kulturzentrum mon ami, Saal